KFZ – Ummeldung
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Versand oder Abhol- und Bringservice
Versand Ihrer Unterlagen (Briefe/Umschläge) bei der Deutschen Post per „Einschreiben Wert“, oder mit Kennzeichen per Standard Paket DHL (beides versichert bis 500,-€) an:
NRW Zulassungsdienst, Aachener Str. 66 50674 Köln
oder Hol- und Bringservice gegen Gebühr.
Alle Checklisten im Überblick
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Für Ihre Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel innerhalb gleichem Zulassungsbezirk )
Benötigte Dokumente:
- Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein (die angegebene HU-Frist darf nicht überschritten sein!)
- Original Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit dem Vermerk „Kopie zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt“ mit Datum und Unterschrift“
- Vollmacht über „NRW Zulassungsdienst“ mit Originalunterschrift
Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Für Ihre Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel aus anderem Zulassungsbezirk)
Benötigte Dokumente:
- Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein
- Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief (Vorlage entfällt bei der Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit gleichem Kennzeichen)
- EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Gültige HU und AU im Original (wenn Kfz älter als 3 Jahre ist), (Eintrag im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer mit Originalunterschrift (Wenn der Zahler vom Halter abweicht, wird vom Zahler zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eine Originalunterschrift benötigt)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht über „NRW Zulassungsdienst“ mit Originalunterschrift
- Bisherige Kfz-Kennzeichen bei Kennzeichenwechsel (nicht erforderlich bei Beibehaltung des bisherigen externen Kennzeichens)
Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.