KFZ – Abmeldung
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Versand oder Abhol- und Bringservice
Versand Ihrer Unterlagen (Briefe/Umschläge) bei der Deutschen Post per „Einschreiben Wert“, oder mit Kennzeichen per Standard Paket DHL (beides versichert bis 500,-€) an:
NRW Zulassungsdienst, Aachener Str. 66 50674 Köln
oder Hol- und Bringservice gegen Gebühr.
Für Ihre Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
Benötigte Dokumente:
- Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein
- Kennzeichenschilder
- Vollmacht über „NRW Zulassungsdienst“ mit Originalunterschrift
Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge können deutschlandweit außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden. Das Hauptzollamt und Ihr Kfz-Versicherer werden dabei automatisch benachrichtigt.
Wenn das Fahrzeug verschrottet werden soll und es ein Verwertungsnachweis vorliegt, muss in dem Fall auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief vorgelegt werden.
Hinweis: Kennzeichenschilder müssen beim Straßenverkehrsamt mit unversehrten Stempelplaketten vorgelegt werden und dürfen dort erst nach Aufforderung entstempelt werden! Das heißt, dass die Plaketten (Kreissiegel oder Landeswappen) unkenntlich gemacht werden.
- Abmeldung & Stilllegung des KFZ
- auch endgültige Verwertung bzw. Verschrottung