Kurzzeitkennzeichen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Versand oder Abhol- und Bringservice

Versand Ihrer Unterlagen (Briefe/Umschläge) bei der Deutschen Post per „Einschreiben Wert“, oder mit Kennzeichen per Standard Paket DHL (beides versichert bis 500,-€) an:
NRW Zulassungsdienst, Aachener Str. 66 50674 Köln
oder Hol- und Bringservice gegen Gebühr.

Für Ihre Kurzzeitkennzeichen

Benötigte Dokumente:

  1. In Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein oder in Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief
  2. EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  3. Vollmacht über „NRW Zulassungsdienst“ mit Originalunterschrift
  4. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
  5. Original Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit dem Vermerk „Kopie zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt“ mit Datum und Unterschrift“
  6. Bei Firmen (juristische Personen): Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung (bei Niederlassungen) und Ausweis der/des Geschäftsführer/s

Damit wir die Kurzkennzeichen für Sie bestellen können, muss das Fahrzeug vorher abgemeldet sein.

  • begrenzt auf bis zu 5 Tage
  • eignet sich z.B. für Probefahrten oder Inlands-Überführungen

Wer ein nicht angemeldetes Auto kaufen will, der stellt sich oft die Frage, wie man dennoch eine Probefahrt oder Überführungsfahrt machen kann. Die Lösung für Privatpersonen lautet: Kurzzeitkennzeichen.

  • Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen
  • Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Der Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite (gelber Rand) sichtbar gemacht.
  • Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
  • Das Kennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind verboten.
  • Das Kennzeichen kann an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen werden.
  • Für Fahrzeuge, die im Ausland stehen gibt es keine Zuteilung