KFZ – Ummeldung

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Versand oder Abhol- und Bringservice

Versand Ihrer Unterlagen (Briefe/Umschläge) bei der Deutschen Post per „Einschreiben Wert“, oder mit Kennzeichen per Standard Paket DHL (beides versichert bis 500,-€) an:
NRW Zulassungsdienst, Aachener Str. 66 50674 Köln
oder Hol- und Bringservice gegen Gebühr.

Alle Checklisten im Überblick

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Für Ihre Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel innerhalb gleichem Zulassungsbezirk )

Benötigte Dokumente:

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein (die angegebene HU-Frist darf nicht überschritten sein!)
  2. Original Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit dem Vermerk „Kopie zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt“ mit Datum und Unterschrift“
  3. Vollmacht über „NRW Zulassungsdienst“ mit Originalunterschrift

Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.

Für Ihre Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel aus anderem Zulassungsbezirk)

Benötigte Dokumente:

  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief (Vorlage entfällt bei der Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit gleichem Kennzeichen)
  3. EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  4. Gültige HU und AU im Original (wenn Kfz älter als 3 Jahre ist), (Eintrag im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  5. Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  6. SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer mit Originalunterschrift (Wenn der Zahler vom Halter abweicht, wird vom Zahler zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eine Originalunterschrift benötigt)
  7. Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  8. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  9. Vollmacht über „NRW Zulassungsdienst“ mit Originalunterschrift
  10. Bisherige Kfz-Kennzeichen bei Kennzeichenwechsel (nicht erforderlich bei Beibehaltung des bisherigen externen Kennzeichens)

Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.