Kurzzeitkennzeichen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Versand oder Abhol- und Bringservice
Versand Ihrer Unterlagen (Briefe/Umschläge) bei der Deutschen Post per „Einschreiben Wert“, oder mit Kennzeichen per Standard Paket DHL (beides versichert bis 500,-€) an:
NRW Zulassungsdienst, Aachener Str. 66 50674 Köln
oder Hol- und Bringservice gegen Gebühr.
Für Ihre Kurzzeitkennzeichen
Benötigte Dokumente:
- In Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein oder in Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief
- EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Vollmacht über „NRW Zulassungsdienst“ mit Originalunterschrift
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
- Original Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit dem Vermerk „Kopie zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt“ mit Datum und Unterschrift“
- Bei Firmen (juristische Personen): Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung (bei Niederlassungen) und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
Damit wir die Kurzkennzeichen für Sie bestellen können, muss das Fahrzeug vorher abgemeldet sein.
- begrenzt auf bis zu 5 Tage
- eignet sich z.B. für Probefahrten oder Inlands-Überführungen
Wer ein nicht angemeldetes Auto kaufen will, der stellt sich oft die Frage, wie man dennoch eine Probefahrt oder Überführungsfahrt machen kann. Die Lösung für Privatpersonen lautet: Kurzzeitkennzeichen.
- Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen
- Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Der Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite (gelber Rand) sichtbar gemacht.
- Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
- Das Kennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind verboten.
- Das Kennzeichen kann an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen werden.
- Für Fahrzeuge, die im Ausland stehen gibt es keine Zuteilung